Die Förderung setzt die Anschaffung dieser drei Komponenten voraus – Photovoltaikanlage (mind. 5 kWp Spitzenleistung), Solarstromspeicher (mind. 5 kWh Speicherkapazität) und Ladestation (mind. 11 KW Ladeleistung). Um die Förderung zu erhalten, ist es essenziell, dass diese neu angeschafft werden und somit noch nicht existieren. Eine weitere Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Elektroauto vorhanden ist oder verbindlich bestellt wurde.
Gefördert wird eine Kombination aus Ladestation, PV-Anlage und Batteriespeicher in selbstgenutzten Wohngebäuden. Diese kombinierte Förderung wurde bereits vergangenes Jahr als Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur II angekündigt.
Während die frühere KfW-Förderung die Installation von Wallboxen mit max. 11 kW pauschal mit 900 Euro gefördert wurde, unabhängig davon, ob ein E-Auto vorhanden oder bestellt war, ist bei der neuen Förderung ein passendes Fahrzeug Voraussetzung.
Das bedeutet: Nur bei einem tatsächlichen Bedarf wird der Einbau einer Wallbox gefördert, nicht zur bloßen Wertsteigerung der Immobilie.
Das Gebäude muss außerdem im Eigentum von natürlichen Personen stehen.
Das Fördervolumen beträgt 500 Mio. Euro.
Die Förderung beantragen können Privathaushalte beim Bau von Ladestationen mit Eigenstromversorgung.
Am 26. September 2023 startet das Förderprogramm.
Der Zuschuss setzt sich aus Pauschalbeträgen zusammen. Beispielsweise wird für die Photovoltaikanlage pro kWp Spitzenleistung ein Betrag von 600 Euro berechnet, maximal sind hier 6.000 Euro möglich. Beim Solarstromspeicher sind es 250 Euro pro kWh Speicherkapazität und ein maximaler Förderbetrag von 3.000 Euro. Für die Ladestation wird eine Pauschale von 600 Euro angerechnet, zusätzlich ist die Auszahlung eines Innovationsbonus für bidirektionales Laden in Höhe von 600 Euro möglich.
Insgesamt ist somit eine Förderung von maximal 10.200 Euro erreichbar.
Wichtig zu wissen: Liegen die Gesamtkosten des Vorhabens unter dem Förderbetrag, wird die Förderung nicht genehmigt.