BMG für die Berechnung der zu entrichtenden Steuer bei einem Elektroauto (Anschaffung zw. 01.01.2024 und 31.12.2030):
- 25 % des BLP (bei einem BLP bis 70.000 €)
- 50 % des BLP (bei einem BLP über 70.000 €)
BMG für die Berechnung der zu entrichtenden Steuer bei einem Plug-in-Hybriden:
50 % des BLP, wenn
- der CO2-Ausstoß je zurückgelegtem Kilometer 50 Gramm nicht überschreitet oder
- das Fahrzeug mindestens 60 Kilometer am Stück rein elektrisch fahren kann
- und zudem eine externe Ladebuchse hat.
Hinweis: Ab dem 01.01.2025 bis zum 31.12.2030 muss die elektrische Mindestreichweite 80 km betragen, um von den Steuervorteilen zu profitieren!
Von diesen Bemessungsgrundlagen wird jeweils 1 % als geldwerter Vorteil versteuert.
Wichtig: Egal ob Neuwagen oder Gebrauchter, maßgeblich ist immer das Datum der Anschaffung!
Beispielrechnung: So lässt sich der geldwerte Vorteil ermitteln.
Angenommen der BLP des E-Autos beträgt 50.777,30 €. Die Arbeitsstelle ist 20 km vom Wohnort entfernt.