WIE BEANTRAGE ICH DAS E-KENNZEICHEN?
Sie können Ihr E-Kennzeichen ganz einfach bei der Neuzulassung oder wahlweise auch erst im Nachhinein beantragen. Dafür benötigen Sie ein Ausweisdokument, die Zulassungspapiere des Fahrzeugs, einen Nachweis über eine gültige HU, Ihre elektronische Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), einen Herstellernachweis, der bestätigt, dass alle Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes erfüllt sind (CoC-Papiere). Auch Ihre alten Nummernschilder sollten Sie bei der Beantragung mitbringen. Beachten Sie bitte, dass wegen des “E” im Nummernschild nur eine kurze Buchstaben-Zahlen-Kombination möglich ist.
WAS KOSTET MICH DAS E-KENNZEICHEN?
Die Gebühr für das E-Kennzeichen beträgt 50 bis 60 Euro und setzt sich aus den Kosten für die Zulassungsstelle und aus den Kosten für die Nummernschilder zusammen. Die Gebühr für die Beantragung eines E-Nummernschildes kann je nach Zulassungsstelle variieren.
MACHT DAS “E” DIE UMWELTPLAKETTE ÜBERFLÜSSIG?
Die Antwort darauf ist ein klares Nein. Auch Elektroautos mit E-Kennzeichen müssen über eine gültige Feinstaubplakette verfügen.
IST DAS E-KENNZEICHEN ZWINGEND NOTWENDIG?
Zuerst einmal ist das “E” nicht verpflichtend: Es gibt weder eine Beantragungs- noch eine Umkennzeichnungspflicht. Wer sich allerdings dafür entscheidet, kann dank EmoG von diversen Privilegien profitieren.