DER BAFA-UMWELTBONUS
IST AUSGELAUFEN.
HERSTELLER ÜBERNEHMEN
STAATLICHEN ANTEIL. 

Mit dem Umweltbonus wollte die Bundesregierung einen Anreiz zum Kauf eines E-Autos schaffen und die Elektromobilität in Deutschland voranbringen – mit Erfolg. Insgesamt wurden seit 2016 im Rahmen des Umweltbonus rund 10 Milliarden Euro für 2,1 Millionen Elektrofahrzeuge ausgezahlt. Doch mit Ablauf des 17. Dezember 2023 können keine Förderungsanträge mehr gestellt werden. Im Rahmen der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) am 13. Dezember 2023 wurde eine schnelle Beendigung der Förderung beschlossen.
Grund dafür ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts – und die somit fehlenden 60 Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfond. Für das Jahr 2024 stehen nun weniger finanzielle Mittel für Förderungen zur Verfügung.

Aber was bedeutet das nun konkret?

Anträge, die bis einschließlich 17.12.2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eingegangen sind, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterverarbeitet und nach Prüfung der Voraussetzungen bewilligt. Diejenigen, die zwar bereits ihr E-Fahrzeug bestellt haben, aber dieses noch nicht erhalten haben, können demnach nicht mehr mit einer staatlichen Förderung rechnen. Doch nur wenige Tage nach Bekanntgabe des Beschlusses haben sich einige Hersteller bereit erklärt, nicht nur den Herstelleranteil, sondern nun auch den staatlichen Anteil zu übernehmen.

DIE FÖRDERUNG FÜR MERCEDES-BENZ, SMART UND HYUNDAI IM DETAIL:

Mercedes-Benz

Bis zum 31. Dezember 2023 werden Aufträge auch weiterhin mit dem Herstelleranteil gefördert.

Für Lieferungen und Zulassungen zwischen dem 18. Dezember 2023 und dem 31. Dezember 2023 übernimmt Mercedes-Benz den Herstelleranteil sowie den staatlichen Anteil in bisheriger Höhe.

Für Aufträge, die in 2024 ausgeliefert werden, und für Neuaufträge ab dem 01. Januar 2024, zahlt Mercedes-Benz den Herstelleranteil auf Basis der reduzierten Förderhöhe für 2024.

Hyundai

Für den KONA Elektro, den IONIQ 5 und den IONIQ 6, bei denen ein Kauf- oder Leasingvertrag bis zum 16. Dezember 2023 vorlag und mit einer Zulassung bis zum 31. Dezember 2023, übernimmt Hyundai den Herstelleranteil sowie den staatlichen Anteil, der bis Ende 2023 bis zu 4.500 Euro beträgt.

Bei einer Zulassung im ersten Quartal des Jahres 2024 zahlt Hyundai auch weiterhin für den KONA Elektro, den IONIQ 5 und den IONIQ 6 den Hersteller- sowie den staatlichen Anteil – Voraussetzung ist ein abgeschlossener Kauf- oder Leasingvertrag, der bis zum 16. Dezember 2023 vorlag. Die Förderung wird auf Grundlage des bereits angekündigten reduzierten Betrags in Höhe von 3.000 Euro berechnet.

smart

Für Privatfahrzeuge mit einer Zulassung bis zum 31. Dezember 2023 übernimmt smart die volle Förderung, die bis zum 17. Dezember 2023 gültig war – also somit den Herstelleranteil sowie den staatlichen Anteil.

Für den smart #1 und den smart #3 mit Zulassungsdatum ab dem 01. Januar 2024 übernimmt smart den ursprünglich ab 2024 geltenden reduzierten Umweltbonus inklusive des Herstelleranteils.

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