UNTERHALTUNGSKOSTEN FÜR IHR ELEKTROFAHRZEUG.
SO KÖNNEN SIE LANGFRISTIG SPAREN.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich ein E-Auto anzuschaffen, dann lohnt es sich, das zeitnah zu tun. E-Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden bzw. werden, sind zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit – allerdings gilt diese Regelung nur bis zum 31.12.2030. Wer sich also in 2025 für den Kauf eines E-Autos entscheidet, kommt zwar nicht mehr in den Genuss, volle zehn Jahre Steuern zu sparen, aber immerhin noch mindestens fünf. Für Hybrid-Fahrzeuge gilt das übrigens nicht. Die Kfz-Steuer fällt bei Hybriden dennoch meist niedriger aus als bei Autos mit Verbrennungsmotor.
Das Elektroauto hat neben der Kfz-Steuer noch weitere Einsparmöglichkeiten. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte rund um Instandhaltungskosten, Förderungen und steuerliche Vorteile zusammengefasst:
VERBRENNER ODER ELEKTRO?
HIER GEHT ES ZUM DIREKTEN KOSTENVERGLEICH.
LADEKOSTEN
Gut für die Umwelt und den Geldbeutel – je nach Hersteller und Modell können Sie mit durchschnittlich 6 bis 12 Euro eine Reichweite von etwa 100 Kilometern erreichen. Bei Verbrennern brauchen Sie für eine Reichweite von 100 Kilometern ca. 15-17 Euro. Beim Laden zu Hause entscheidet der Haushaltsstrom-Tarif über die Ladekosten, an öffentlichen Ladesäulen der jeweilige Anbieter. An manchen öffentlichen Ladesäulen können Sie Ihr Auto sogar umsonst laden.
ERSATZEILE
Der Akku ist das teuerste Bauteil eines E-Autos – deswegen auch der hohe Anschaffungspreis. Der Garantiezeitraum wird von den Herstellern festgelegt und kann bis zu acht Jahre gültig sein. Durch den Austausch einzelner Zellmodule muss ein defekter Akku oft nicht vollständig ersetzt werden, wodurch die Kosten deutlich niedriger ausfallen.
STEUERN
Abhängig vom Zeitpunkt der Erstzulassung sind Sie bis zum 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt jedoch nur für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2025. Für DienstwagenfahrerInnen, die ihr Elektroauto auch privat nutzen, gibt es ebenfalls steuerliche Vorteile. Sie müssen nämlich nur 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern – das gilt allerdings nur für reine E-Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 95.000 Euro, sonst sind es 0,5 Prozent. Bei einem Plug-in-Hybrid müssen 0,5 % des Listenpreises versteuert werden, hier gibt es jedoch bestimmte Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen. Beispielsweise eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern. Zur Beispielrechnung und weiteren Informationen.
WARTUNG UND SERVICE
In der Summe ist die Wartung eines E-Autos im Vergleich zu der für klassische Verbrenner um 35 % günstiger. Grund dafür ist, dass bei Elektroautos weniger verschleißanfällige Teile verbaut sind.
HAUPTUNTERSUCHUNG
Neuwagen mit Elektroantrieb müssen nach drei Jahren das erste Mal zur Hauptuntersuchung bei Prüfstellen wie Dekra oder dem TÜV und ab dann alle zwei Jahre. Da hier die Abgasuntersuchung wegfällt, schneidet die HU im Schnitt 40 % günstiger ab. Standardmäßige Serviceleistungen wie der Ölwechsel oder das Auffüllen von Kühlerflüssigkeit fallen dabei ebenfalls weg. Dank eines geringeren Bremsverschleißes werden die Bremsbeläge der Elektroautos geschont und müssen somit deutlich seltener gewechselt werden. Die größte Aufmerksamkeit bei der Inspektion gilt der Elektronik.
VERSICHERUNG
Beim Abschluss einer Kaskoversicherung gibt es spezielle Angebote für E-Autos, mit denen Batterieschäden nach Ablauf des Garantiezeitraums abgesichert werden.
FAZIT
Bei der Anschaffung eines Elektroautos sind höhere Preise zu erwarten als bei einem vergleichbaren Modell mit Verbrennungsmotor. Im Nachgang sind aber die Wartung und der Service günstiger. Auch die Ladekosten sind um einiges niedriger als die Spritpreise. Staatliche Unterstützung gibt es außerdem in Form von steuerlichen Vorteilen.
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