E-Auto-Besitzer profitieren von zahlreichen Vorteilen wie dem Umweltbonus und der Befreiung von der Kfz-Steuer. Ab 2022 wird der Liste ein weiterer Punkt hinzugefügt: Erlöse aus dem Verkauf ihrer THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote). Hinter dieser undurchsichtigen Formulierung verbirgt sich eine jährliche Prämie für alle Halter von E-Autos. Wir erklären, auf welcher Grundlage diese indirekte Förderung basiert, wie hoch sie ausfällt und was Fahrzeugbesitzer beachten müssen, um sie zu erhalten.
Manche Unternehmen wie zum Beispiel Hersteller von Treibstoffen sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, die Emissionen des von ihnen verkauften Kraftstoffs zu senken. Wie viel, das ist durch die Treibhausgasminderungsquote festgelegt. Die Reduzierung erreichen sie beispielsweise, indem sie Benzin oder Diesel erneuerbare Anteile beimischen oder Strom für E-Autos verkaufen. Eine weitere Möglichkeit ist, sich Einsparungen „dazuzukaufen“. E-Auto-Fahrer können ihre durch das elektrische Fahren eingesparten Emissionen an quotenpflichtige Unternehmen gegen Geld abtreten. Diese Regelung dient dazu, die Unternehmen zum Umstieg auf umweltfreundlichere Produkte und Technologien zu animieren und gleichzeitig E-Autos durch finanzielle Anreize attraktiver zu machen.
Die Minderungsquoten sind von den verpflichteten Unternehmen jeweils pro Jahr zu erreichen, wobei die Vorgaben von Jahr zu Jahr strenger werden. Dadurch ist eines klar – die THG-Quote ist dynamisch und ändert sich regelmäßig. Sind es im Jahr 2022 noch 7 Prozent weniger Treibhausgase, werden es 2030 25 Prozent sein. Das bedeutet, E-Auto-Halter erhalten jährlich eine Auszahlung, deren Höhe sich nach dem momentanen Marktpreis richtet. Für das Jahr 2023 liegt der Boni für Pkw derzeit bei 100 Euro und ist damit deutlich niedriger als 2022. Für eTransporter liegt die THG-Quote derzeit bei 150 €. Derzeit wird erwartet, dass die THG-Quote weiter sinkt, daher lohnt es sich die Quote jetzt schnell zu beantragen.
Sie fahren ein oder mehrere reine E-Autos
Nur reine Elektroautos werden berücksichtigt. Halter von Plug-in-Hybriden sind nicht berechtigt.
Die Fahrzeuge sind auf Sie zugelassen
Wer ein E-Auto zwar nutzt, aber nicht in den Zulassungspapieren eingetragen ist, kann die Prämie nicht beantragen.
Sie haben sich registriert
Die Prämien werden über Dienstleister ausgezahlt, die für die Verifizierung der Quoten beim Umweltbundesamt und deren Vermarktung verantwortlich sind. Quotenberechtigte müssen sich bei einem Dienstleister ihrer Wahl registrieren, um die Auszahlung zu erhalten. Wir arbeiten hierfür mit dem Anbieter co2.auto zusammen, der sowohl eine Preis- als auch eine Auszahlungsgarantie bietet.