NRW-FÖRDERUNG FÜR UNTERNEHMEN
Das Land NRW bezuschusst Kauf, Leasing und Langzeitmiete rein elektrischer Nutzfahrzeuge. Dazu zählen neben batterieelektrischen auch Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Freiberufler oder Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften in NRW.
- Analyse: aktuelle Flottenauslastung, lokale Gegebenheiten, Sanierungstätigkeiten
- Ladeinfastruktur: optimale Standortverteilung, Platzbedarf, Lastmanagement, Netzanbindung
- Finanzielles: Abrechnungsverfahren, steuerliche Fragestellungen, Fördermöglichkeiten
- Rechtliches: Versicherungsthematik
- Fahrzeugbeschaffung: Fahrzeugtypen & Carsharing
- Mehr als 50 % der jährlichen Fahrleistung in Nordrhein-Westfalen (Dokumentation von Fahrten außerhalb NRWs mit Kilometer-Angaben)
- Vertragslaufzeit mind. 12 Monate. Bei weniger als fünf Jahren verringert sich die Fördersumme zudem anteilig. Bei Leasingverträgen gilt die Höhe der vereinbarten ersten Sonderzahlung als Maßstab.
- Max. 200.000 € De-minimis-Beihilfen in drei Steuerjahren erhalten
- Voraussetzung: mindestens fünf gewerblich genutzte Kraftfahrzeue bei Flottenbetreibern und mindestens fünf Stellplätze für Beschäftigte bei Arbeitgebern.
- Maximale Förderquote: 50%
- Maximale Förderquote: 15.000€
- Neufahrzeuge ohne Standschäden und einer max. Laufleistung von 1.000 Kilometern
- Vorführfahrzeuge, einmalig zugelassen (max. 12 Monate) auf einen Neuwagenhändler für Besichtigungen und Probefahrten, mit einer max. Laufleistung von 5.000 Kilometern
Fahrzeugklasse | zulässiges Gesamtgewicht | NRW-Förderung |
N1 | mindestens 2,3 Tonnen (werksseitig) | 8.000€ |
N2 | unter 7,5 Tonnen | 8.000€ |
N2 | mindestens 7,5 Tonnen | (hier gilt das Bundes-Förderprogramm) |
Die NRW-Förderung für Unternehmen kann mit dem Herstelleranteil des Umweltbonus (3.000 €) kombiniert werden (nur mit dem Herstelleranteil!). Damit sind bis zu 11.000 € je Fahrzeug möglich.
NRW-FÖRDERUNG FÜR DIE ANSCHAFFUNG VON E-FAHRZEUGEN IN KOMMUNEN
Neben Unternehmen sind auch Kommunen auf finanzielle Unterstützung beim Ausbau der Elektromobilität angewiesen. Aus diesem Grund fördert das Land Nordrhein-Westfalen den Kauf, die Langzeitmiete (mit Mietsonderzahlung) und das Leasing (mit Leasingsonderzahlung) von
- batterieelektrischen Fahrzeugen und
- Brennstoffzellenfahrzeugen
der Fahrzeugklassen L6E, L7E, M1, N1 und N2 (zulässige Gesamtmasse unter 7,5 Tonnen).
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe.
Wichtig: Die Fahrzeuge müssen für den nicht-wirtschaftlichen Gebrauch in Kommunen bestimmt sein.
- Neufahrzeuge ohne Standschäden und einer max. Laufleistung von 1.000 Kilometern
-
Vorführfahrzeuge, einmalig zugelassen (max. 12 Monate) auf einen Neuwagenhändler für Besichtigungen und Probefahrten, mit einer max. Laufleistung von 5.000 Kilometern
-
Mehr als 50 % der jährlichen Fahrleistung in Nordrhein-Westfalen (Dokumentation von Fahrten außerhalb NRWs mit Kilometer-Angaben)
-
Vertragslaufzeit mind. 12 Monate. Bei weniger als fünf Jahren verringert sich die Fördersumme anteilig.
Bei einem Batterieelektrofahrzeug beträgt die Förderquote 40%, die maximale Föderhöhe liegt bei 30.000€ pro Fahrzeug.
Bei einem Brennstoffzellenfahrzeug beträgt die maximale Förderquote 60%, die maximale Förderhöhe liegt bei 60.000€ je Fahrzeug.