WELCHE KOSTENPUNKTE WERDEN GEFÖRDERT?
Im Prinzip werden bei der NRW-Förderung für nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur sämtliche Kosten gefördert, die bei einer Ladestation anfallen können. Dazu gehören neben der Ladesäule bzw. der Wallbox inklusive angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik sowie Authentifizierungs- und Bezahlsystemen auch
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ein Lastmanagement,
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Energiemanagementsysteme,
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Parkplatzmarkierungen,
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ein entsprechender Anfahrschutz sowie die Beleuchtung,
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Arbeiten in den Bereichen Tiefbau, Fundament und Wiederherstellung der Oberfläche,
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die Montage und Inbetriebnahme,
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der Netzanschluss bzw.
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die Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses.
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