1. Januar 2024
Bisher waren Erdgas betriebene Lkw (CNG/LNG) von der Maut befreit – das wird sich zum 1. Januar 2024 ändern. Auch hier wird eine Zuordnung in die jeweilige Schadstoffklasse vorgenommen.
1. Juli 2024
Alle Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen sind ab dem 1. Juli 2024 bei der Benutzung von Bundesfernstraßen mautpflichtig. Ausnahmen sind hierbei emissionsfreie Fahrzeuge, die eine technisch zulässige Gesamtmasse von 4,25 Tonnen nicht überschreiten – diese Fahrzeuge sind dauerhaft von der Maut ausgeschlossen. Emissionsfreie Nutzfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 4,25 Tonnen sind bis zum 31. Dezember 2025 von der Maut befreit. Von der Mautpflicht über 3,5 Tonnen befreit sind außerdem sogenannte Handwerkerfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen.