HINWEISGEBERSYSTEM BERESA GRUPPE
Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierungbekämpfung, hat für die Beresa Gruppe höchste Priorität. Denn Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien können dem Unternehmen, seinen Mitarbeitern und Geschäftspartnern aber auch der Allgemeinheit großen Schaden zufügen.
Um konkreten Anhaltspunkten für Fehlverhalten angemessen nachzugehen, hat die Beresa Gruppe ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Es hilft dabei, Rechts- und Regelverstöße schnell aufzudecken und diese ohne Verzögerung zu untersuchen. Ein faires Hinweisgebersystem ist somit ein wichtiges Instrument guter Unternehmensführung.
Zur Wahrung der Anonymität bei der Abgabe von Hinweisen haben die Rechtsanwälte Herr Joachim Francke und Herr Arno Hanten die Aufgabe als Vertrauensanwalt übernommen. Sie stehen Personen in und außerhalb der Gesellschaft als weitere Ansprechpartner neben der Geschäftsführung und den Geldwäschebeauftragten zur Verfügung, um sich wegen möglicher Verstöße an das Unternehmen zu wenden.
Es ist ausdrücklich zwischen der Beresa Gruppe und den Vertrauensanwälten vereinbart, dass Informationen erst dann an die Beresa Gruppe weitergeleitet werden, wenn der Hinweisgeber der Offenlegung ausdrücklich zustimmt.
Der Hinweisgeber kann sich nach einem vertraulichen Gespräch mit den Vertrauensanwälten auch dazu entschließen, gar keine Information freizugeben. Ihm entsteht dadurch kein Nachteil. Im Zusammenhang mit der Bearbeitung wird höchste Vertraulichkeit und Fairness im Umgang mit dem Hinweisgeber garantiert. Dies gilt ebenfalls für von einem Vorwurf betroffene Mitarbeiter.
Die Hinweise können schriftlich, telefonisch oder persönlich an die Vertrauensanwälte übermittelt werden:
ANSCHRIFT:
Rechtsanwalt Joachim Francke
Homberger Straße 5
40474 Düsseldorf
E-Mail: post(at)ra-francke.de
Telefon: 0211 176880
Website: www.francke-leasingrecht.de