Seit dem 01.08.2008 gilt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Dies bedeutet für Kfz-Betriebe: Alle Personen, die Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen reparieren oder warten, müssen die Sachkunde für diese Tätigkeiten nachweisen.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhält der Teilnehmer*innen ein Zertifikat, mit dem die gesetzliche geforderte Sachkunde bei Arbeiten an Klimaanlagen nach der gültigen EU-Verordnung nachgewiesen wird.
Der Sachkundenachweis ist anerkannt nach § 5 Abs.2 und 3 Chem.-Klimaschutz.-Verordnung in Verbindung mit den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 307/2008